StUG

Stasi-Unterlagen-Gesetz

Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Vom 20.12.1991

Neugefasst am 6.9.2021

Zuletzt geändert am 20.12.2022

§ 48

Evaluierung

1Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde legt dem Deutschen Bundestag nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 9. April 2021 (BGBl. I S. 750) einen Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv vor. 2Im Zuge der Evaluierung wird geprüft, ob das Bestehen des Beratungsgremiums nach § 39 Absatz 1 für weitere fünf Jahre erforderlich ist.