Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
Vom
25.7.2005
Zuletzt geändert am
22.12.2023
§ 8
Kalkulatorische Steuern
Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.