Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Vom
29.11.2018
Zuletzt geändert am
23.10.2024
Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen
§ 171
Dosis- und Messgrößen
Die für die Messungen und Ermittlungen von Expositionen maßgeblichen Messgrößen, Dosisgrößen, Wichtungsfaktoren, Dosiskoeffizienten und die dazugehörigen Berechnungsgrundlagen bestimmen sich nach Anlage 18.