StrlSchG

Strahlenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 324)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungs- und Geltungsbereich
Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze
§ 6Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 10Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 12Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
§ 25Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
§ 27Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
Abschnitt 6
Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1
Rechtfertigung
§ 38Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
§ 39Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
Unterabschnitt 3
Bauartzulassung
§ 45Bauartzugelassene Vorrichtungen
Abschnitt 7
Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
§ 50Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
Abschnitt 8
Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1
Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
§ 55Abschätzung der Exposition
Unterabschnitt 2
Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
§ 60Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 69Strahlenschutzverantwortlicher
Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Kapitel 1
Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
Abschnitt 1
Notfallschutzgrundsätze
§ 92Notfallschutzgrundsätze
Abschnitt 2
Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
§ 93Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 4
Radiologische Lage, Notfallreaktion
§ 106Radiologisches Lagezentrum des Bundes
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1
Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
§ 118Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Kapitel 2
Schutz vor Radon
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 121Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
§ 124Referenzwert; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 126Referenzwert
Kapitel 3
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 133Referenzwert
Kapitel 4
Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1
Radioaktive Altlasten
§ 136Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
Kapitel 5
Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 153Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 1
Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 161Aufgaben des Bundes
Teil 6
Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
§ 178Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
Teil 7
Verwaltungsbehörden
§ 184Zuständigkeit der Landesbehörden
Teil 8
Schlussbestimmungen
Kapitel 1
Bußgeldvorschriften
§ 194Bußgeldvorschriften

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