Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen
1Das Gericht kann den Verfahrensbeteiligten aufgeben, Anträge und Anregungen zu Verfahrensfragen schriftlich zu stellen.
2Dies gilt nicht für die in § 258 bezeichneten Anträge.
3§ 249 findet entsprechende Anwendung.