StPO

Strafprozessordnung

Vom 12.9.1950

Neugefasst am 7.4.1987

Zuletzt geändert am 27.3.2024

Zweites Buch
Verfahren im ersten Rechtszug
Erster Abschnitt
Öffentliche Klage

§ 151

Anklagegrundsatz

Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.