StimmRMV

Stimmrechtsmitteilungsverordnung

Verordnung zur Mitteilung der Stimmrechte aus Aktien und anderen Instrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Vom 2.10.2018

Zuletzt geändert am 2.6.2020

§ 5

Nutzung der MVP

1Die Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ auf der MVP erfordert eine vorherige Registrierung auf der MVP und eine Zulassung zum Fachverfahren durch die Bundesanstalt. 2Die Voraussetzungen für die Registrierung nach dem Benutzerhandbuch für die MVP sind zu beachten. 3Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachverfahren nach dem Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ sind zu beachten.