StBPPV

Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung

Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer

Vom 25.11.2022

Zuletzt geändert am 20.12.2024

§ 3

Registrierung bei der Steuerberaterplattform und Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach

(1) Die Registrierung bei der Steuerberaterplattform und die Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach nach § 15 erfolgen in einem einheitlichen Vorgang.

(2) Für die Registrierung bei der Steuerberaterplattform ist eine Identifizierung und Authentisierung erforderlich.