StBPPV

Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung

Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer

Vom 25.11.2022

Zuletzt geändert am 19.6.2023

§ 10

Löschung eines Nutzerkontos

(1) Gesperrte Nutzerkonten auf der Steuerberaterplattform werden nach Ablauf von sechs Monaten nach der Sperrung gelöscht.

(2) Ist für einen Steuerberater, einen Steuerbevollmächtigten oder eine Berufsausübungsgesellschaft ein Praxisabwickler oder Praxistreuhänder bestellt worden, so darf das gesperrte Nutzerkonto dieses Steuerberaters, dieses Steuerbevollmächtigten oder dieser Berufsausübungsgesellschaft nicht vor der Beendigung der Abwicklung oder des Treuhandverhältnisses gelöscht werden.