Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Vom 22.12.2020
Zuletzt geändert am 15.7.2024
Für alle Entscheidungen und Maßnahmen in der Restrukturierungssache ist die Abteilung zuständig, die für die erste Entscheidung zuständig war.