StandVKlV

Standardvertragsklauselverordnung

Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen

Vom 16.9.2025

§ 3

Anwendungsbestimmung

Diese Verordnung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 17. Dezember 2025 geschlossen werden.