SprengG

Sprengstoffgesetz

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe

Vom 13.9.1976 (BGBl. I S. 2737)

Neugefasst am 10.9.2002 (BGBl. I S. 3518)

Zuletzt geändert am 25.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 332)

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt II
Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
§ 7Erlaubnis
Abschnitt III
Aufbewahrung
§ 17Lagergenehmigung
Abschnitt IV
Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
§ 19Verantwortliche Personen
Abschnitt V
Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
§ 27Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
Abschnitt VI
Überwachung des Umgangs und des Verkehrs
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 30Allgemeine Überwachung
Unterabschnitt 2
Marktüberwachung
§ 33a(weggefallen)
Abschnitt VII
Sonstige Vorschriften
§ 34Rücknahme und Widerruf
Abschnitt VIII
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 40Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
Abschnitt IX
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 44Rechtsstellung der Bundesanstalt
Abschnitt X
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 46Fortgeltung erteilter Erlaubnisse

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