Vom 11.12.1985
Neugefasst am 19.12.1997
Zuletzt geändert am 10.8.2021
Der Sortenschutz dauert bis zum Ende des fünfundzwanzigsten, bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten bis zum Ende des dreißigsten auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.