SolzG 1995

Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Vom 23.6.1993

Neugefasst am 15.10.2002

Zuletzt geändert am 2.12.2024

§ 5

Doppelbesteuerungsabkommen

Werden auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes erhobene Steuern vom Einkommen ermäßigt, so ist diese Ermäßigung zuerst auf den Solidaritätszuschlag zu beziehen.