SLV

Soldatenlaufbahnverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Vom 28.5.2021

Zuletzt geändert am 17.12.2024

Anlage 1

(zu § 4) Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere

    1.
  • Zur Laufbahngruppe der Mannschaften gehören die folgenden Laufbahnen:
      a)
    • Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes,
    • b)
    • Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Truppendienstes,
    • c)
    • Laufbahn der Mannschaften des Sanitätsdienstes,
    • d)
    • Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Sanitätsdienstes,
    • e)
    • Laufbahn der Mannschaften des Militärmusikdienstes,
    • f)
    • Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Militärmusikdienstes.
  • 2.
  • Zur Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere gehören die folgenden Laufbahnen:
      a)
    • Laufbahnen der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere:
        aa)
      • Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,
      • bb)
      • Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve des allgemeinen Fachdienstes,
      • cc)
      • Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes,
      • dd)
      • Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve des Sanitätsdienstes,
      • ee)
      • Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des Militärmusikdienstes,
      • ff)
      • Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve des Militärmusikdienstes,
    • b)
    • Laufbahnen der Feldwebel:
        aa)
      • Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes,
      • bb)
      • Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Truppendienstes,
      • cc)
      • Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes,
      • dd)
      • Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Sanitätsdienstes,
      • ee)
      • Laufbahn der Feldwebel des Militärmusikdienstes,
      • ff)
      • Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Militärmusikdienstes,
      • gg)
      • Laufbahn der Feldwebel des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,
      • hh)
      • Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,
      • ii)
      • Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes,
      • jj)
      • Laufbahn der Feldwebel der Reserve des allgemeinen Fachdienstes.
  • 3.
  • Zur Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere gehören die folgenden Laufbahnen:
      a)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes,
    • b)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes,
    • c)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes,
    • d)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Sanitätsdienstes,
    • e)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes,
    • f)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Militärmusikdienstes,
    • g)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,
    • h)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,
    • i)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes,
    • j)
    • Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des militärfachlichen Dienstes.