SLV

Soldatenlaufbahnverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Vom 28.5.2021

Zuletzt geändert am 17.12.2024

§ 4

Ordnung der Laufbahnen

1Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere zugeordnet. 2Die Zuordnung der Laufbahnen zu den Laufbahngruppen ergibt sich aus Anlage 1.