SGleiG

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

Vom 22.1.2024

Teil 3
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst

§ 11

Dienstliche Rahmenbedingungen

Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,

1. die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und
2. die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:
a) Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und
b) Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.