Teil 3
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst
§ 11
Dienstliche Rahmenbedingungen
Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,
1.
die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und
2.
die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:
a)
Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und
b)
Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.