Vierzehntes SozialgesetzbuchSoziale Entschädigung
Vom 12.12.2019
Zuletzt geändert am 13.6.2025
Dieses Buch gilt für Anträge auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, die ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden, soweit die Vorschriften dieses Kapitels nichts Abweichendes bestimmen.