SGB XII

12. Sozialgesetzbuch: Sozialhilfe

Zwölftes Sozialgesetzbuch — Sozialhilfe

Vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022, 3023)

Zuletzt geändert am 23.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 449)

Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1Aufgabe der Sozialhilfe
Zweites Kapitel
Leistungen der Sozialhilfe
Erster Abschnitt
Grundsätze der Leistungen
§ 8Leistungen
Zweiter Abschnitt
Anspruch auf Leistungen
§ 17Anspruch
Drittes Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
Erster Abschnitt
Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
§ 27Leistungsberechtigte
Zweiter Abschnitt
Zusätzliche Bedarfe
§ 30Mehrbedarf
Dritter Abschnitt
Bildung und Teilhabe
§ 34Bedarfe für Bildung und Teilhabe
Vierter Abschnitt
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
§ 35Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Fünfter Abschnitt
Gewährung von Darlehen
§ 37Ergänzende Darlehen
Sechster Abschnitt
Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
§ 39Vermutung der Bedarfsdeckung
Siebter Abschnitt
Verordnungsermächtigung
§ 40Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erster Abschnitt
Grundsätze
§ 41Leistungsberechtigte
Zweiter Abschnitt
Verfahrensbestimmungen
§ 43aGesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung
Dritter Abschnitt
Erstattung und Zuständigkeit
§ 46aErstattung durch den Bund
Fünftes Kapitel
Hilfen zur Gesundheit
§ 47Vorbeugende Gesundheitshilfe
Sechstes Kapitel
(weggefallen)
§§ 53–60(weggefallen)
Siebtes Kapitel
Hilfe zur Pflege
§ 61Leistungsberechtigte
Achtes Kapitel
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
§ 67Leistungsberechtigte
Neuntes Kapitel
Hilfe in anderen Lebenslagen
§ 70Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Zehntes Kapitel
Vertragsrecht
§ 75Allgemeine Grundsätze
Elftes Kapitel
Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Erster Abschnitt
Einkommen
§ 82Begriff des Einkommens
Zweiter Abschnitt
Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
§ 85Einkommensgrenze
Dritter Abschnitt
Vermögen
§ 90Einzusetzendes Vermögen
Vierter Abschnitt
Einschränkung der Anrechnung
§ 92Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis
Fünfter Abschnitt
Verpflichtungen anderer
§ 93Übergang von Ansprüchen
Sechster Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 96Verordnungsermächtigungen
Zwölftes Kapitel
Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
Erster Abschnitt
Sachliche und örtliche Zuständigkeit
§ 97Sachliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Sonderbestimmungen
§ 100(weggefallen)
Dreizehntes Kapitel
Kosten
Erster Abschnitt
Kostenersatz
§ 102Kostenersatz durch Erben
Zweiter Abschnitt
Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
§ 106Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung
Dritter Abschnitt
Sonstige Regelungen
§ 113Vorrang der Erstattungsansprüche
Vierzehntes Kapitel
Verfahrensbestimmungen
§ 116Beteiligung sozial erfahrener Dritter
Fünfzehntes Kapitel
Statistik
Erster Abschnitt
Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
§ 121Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
Zweiter Abschnitt
Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
§ 128aBundesstatistik für das Vierte Kapitel
Dritter Abschnitt
Verordnungsermächtigung
§ 129Verordnungsermächtigung
Sechzehntes Kapitel
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 130Übergangsregelung für ambulant Betreute

§ 64

Vorrang

Soweit häusliche Pflege ausreicht, soll der Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass die häusliche Pflege durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahestehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernommen wird.

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