Achtes SozialgesetzbuchKinder- und Jugendhilfe
Vom 26.6.1990
Neugefasst am 11.9.2012
Zuletzt geändert am 3.4.2025
In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.