Achtes SozialgesetzbuchKinder- und Jugendhilfe
Vom 26.6.1990
Neugefasst am 11.9.2012
Zuletzt geändert am 29.3.2026
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.