Achtes SozialgesetzbuchKinder- und Jugendhilfe
Vom 26.6.1990
Neugefasst am 11.9.2012
Zuletzt geändert am 8.5.2024
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.