Sechstes SozialgesetzbuchGesetzliche Rentenversicherung
Vom 18.12.1989
Neugefasst am 19.2.2002
Zuletzt geändert am 18.12.2024
Die Regionalträger unterhalten für den Bereich der Auskunft und Beratung ein Dienststellennetz für die Deutsche Rentenversicherung.