Viertes SozialgesetzbuchGemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Vom 23.12.1976
Neugefasst am 12.11.2009
Zuletzt geändert am 22.12.2025
Der Bund wird ermächtigt, sich an den Kosten der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene für Maßnahmen der digitalen Transformation zu beteiligen.