Drittes SozialgesetzbuchArbeitsförderung
Vom 24.3.1997
Zuletzt geändert am 28.10.2025
Kann die Bundesagentur als Liquiditätshilfen geleistete Darlehen des Bundes bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht zurückzahlen, gilt die Rückzahlung als bis zum Schluss des folgenden Haushaltsjahres gestundet.