Drittes SozialgesetzbuchArbeitsförderung
Vom 24.3.1997
Zuletzt geändert am 16.4.2026
Auszubildende sind die zur Berufsausbildung Beschäftigten und Teilnehmende an nach diesem Buch förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung.