SGB I

1. Sozialgesetzbuch: Allgemeiner Teil

Erstes Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil

Vom 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015)

Zuletzt geändert am 19.7.2024 (BGBl. I S. Nr. 245)

Erster Abschnitt
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
§ 1Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
Zweiter Abschnitt
Einweisungsvorschriften
Erster Titel
Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger
§ 11Leistungsarten
Zweiter Titel
Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
§ 18Leistungen der Ausbildungsförderung
Dritter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
Erster Titel
Allgemeine Grundsätze
§ 30Geltungsbereich
Zweiter Titel
Grundsätze des Leistungsrechts
§ 38Rechtsanspruch
Dritter Titel
Mitwirkung des Leistungsberechtigten
§ 60Angabe von Tatsachen
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 68Besondere Teile dieses Gesetzbuches

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