Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Vom 19.3.1956
Neugefasst am 30.5.2005
Zuletzt geändert am 22.1.2024
1Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. 2Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt.