Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Vom 19.3.1956
Neugefasst am 30.5.2005
Zuletzt geändert am 27.2.2025
1Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. 2Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig.