Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Vom 19.3.1956
Neugefasst am 30.5.2005
Zuletzt geändert am 9.1.2026
Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.