SG

Soldatengesetz

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

Vom 19.3.1956 (BGBl. I S. 114)

Neugefasst am 30.5.2005 (BGBl. I S. 1482)

Zuletzt geändert am 27.2.2025 (BGBl. I S. Nr. 72)

Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
1.
Allgemeines
§ 1Begriffsbestimmungen
2.
Pflichten und Rechte der Soldaten
§ 6Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
Zweiter Abschnitt
Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
1.
Begründung des Dienstverhältnisses
§ 37Voraussetzung der Berufung
3.
Beendigung des Dienstverhältnisses
a)
Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
§ 43Beendigungsgründe
b)
Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
§ 54Beendigungsgründe
Dritter Abschnitt
Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
1.
Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
§ 58Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
2.
Reservewehrdienstverhältnis
§ 58aReservewehrdienstverhältnis
3.
Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
§ 58bFreiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
Vierter Abschnitt
Dienstleistungspflicht
1.
Umfang und Arten der Dienstleistungen
§ 59Personenkreis
2.
Dienstleistungsausnahmen
§ 64Dienstunfähigkeit
3.
Heranziehungsverfahren
§ 69Zuständigkeit
4.
Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
§ 74Beendigung der Dienstleistungen
5.
Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht
§ 77Dienstleistungsüberwachung; Haftung
6.
Verhältnis zur Wehrpflicht
§ 80Konkurrenzregelung
Fünfter Abschnitt
Dienstliche Veranstaltungen
§ 81Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
Sechster Abschnitt
Rechtsschutz
1.
Rechtsweg
§ 82Zuständigkeiten
2.
Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt
§ 83Besondere Vorschriften für das Vorverfahren
Siebter Abschnitt
Bußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 86Bußgeldvorschriften

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