SEAG

SE-Ausführungsgesetz

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Vom 22.12.2004 (BGBl. I S. 3675)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anzuwendende Vorschriften
Abschnitt 2
Gründung einer SE
Unterabschnitt 1
Verschmelzung
§ 5Bekanntmachung
Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE
§ 9Abfindungsangebot im Gründungsplan
Abschnitt 4
Aufbau der SE
Unterabschnitt 1
Dualistisches System
§ 15Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
Unterabschnitt 2
Monistisches System
§ 20Anzuwendende Vorschriften
Abschnitt 6
Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes
§ 52aBesetzung von Organen bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 53Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
Abschnitt 8
Schlussbestimmungen
§ 54Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

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