SDLWindV

Systemdienstleistungsverordnung

Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen

Vom 3.7.2009

Zuletzt geändert am 13.10.2016

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt

1. die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und
2. die Anforderungen an den Systemdienstleistungs-Bonus nach § 66 Absatz 1 Nummer 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung und wie der Nachweis zu führen ist.