SchwPestV

Schweinepest-Verordnung

Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest

Vom 3.8.1988

Neugefasst am 8.7.2020

Zuletzt geändert am 6.11.2020

B.
Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
1.
Öffentliche Bekanntmachung

§ 5

Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.