1Das bilinguale Profil Deutsch-Italienisch am Gymnasium in der Normalform führt beginnend in Klasse 8 nach fünf Schuljahren zum Erwerb der Hochschulreife im Sinne des § 8 Absatz 5, die unmittelbar auch zum Studium an einer Hochschule in der Republik Italien berechtigt. 2Unterricht kann in einzelnen Fächern von Lehrkräften erteilt werden, die im Dienst der Republik Italien stehen. Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere in besonderen Bestimmungen zu regeln, insbesondere hinsichtlich