Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Vom
26.11.2008
Zuletzt geändert am
3.4.2025
§ 43
Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.