SchfHwG

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Vom 26.11.2008

Zuletzt geändert am 3.4.2025

§ 23

Zuständige Behörden

Die für die Aufgaben nach diesem Gesetz zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt.