Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Vom
26.11.2008
Zuletzt geändert am
3.4.2025
§ 14b
Gegenstands- und Streitwert
In Widerspruchsverfahren oder in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die einen Feuerstättenbescheid zum Gegenstand haben, betragen der Gegenstandswert und der Streitwert jeweils 500 Euro.