SchaumwZwStG

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz

Vom 15.7.2009

Zuletzt geändert am 24.10.2022

§ 36

Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium der Finanzen erlässt die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.