SatDSiG

Satellitendatensicherheitsgesetz

Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten

Vom 23.11.2007

Zuletzt geändert am 19.4.2021

§ 5

Dokumentationspflicht

(1) Der Betreiber eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems ist verpflichtet,

1. die Befehlsfolgen zur Kommandierung des Orbital- oder Transportsystems,
2. die Befehlsfolgen zur Steuerung des Sensors oder der Sensoren,
3. Angaben zu Verschlüsselungsverfahren, verwendeten Schlüsseln und Schlüsselmanagement und
4. den Zeitpunkt und den Weg der Befehlsfolgen
aufzuzeichnen.

(2) Die Aufzeichnungen nach Absatz 1 sind mindestens fünf Jahre nach Ausführung der jeweiligen Befehlsfolge aufzubewahren und zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereitzuhalten.