SAG

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen

Vom 10.12.2014 (BGBl. I S. 2091)

Zuletzt geändert am 27.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 438)

Teil 2
Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
Kapitel 1
Sanierungsplanung
§ 12Sanierungsplanung
Kapitel 2
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 22Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
Teil 3
Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
Kapitel 1
Abwicklungsplanung
§ 40Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
Kapitel 2
Anforderungen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital
Abschnitt 1
Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 49Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Abschnitt 2
Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
§ 56Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
Kapitel 4
Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
§ 61Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
Teil 4
Abwicklung
Kapitel 1
Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
§ 62Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
Kapitel 2
Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 1
Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 89Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
Abschnitt 2
Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 107Übertragung
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
§ 126Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
§ 128Verfassung des Brückeninstituts
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
§ 132Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
Unterabschnitt 1
Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
§ 136Inhalt der Abwicklungsanordnung
Unterabschnitt 2
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
§ 145Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
Unterabschnitt 3
Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
§ 146Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 4
Rechtsformwechsel
§ 149Anordnung eines Rechtsformwechsels
Unterabschnitt 5
(weggefallen)
§§ 150–152(weggefallen)
Teil 5
Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
§ 152aAnwendungsbereich
Teil 6
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
Kapitel 1
Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
§ 153Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
Kapitel 2
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
Abschnitt 1
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
§ 154Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
Abschnitt 2
Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
§ 161Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
Abschnitt 3
Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
§ 166Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
Kapitel 3
Beziehungen zu Drittstaaten
§ 167Vereinbarungen mit Drittstaaten
Teil 7
Bußgeldvorschriften
§ 172Bußgeldvorschriften
Teil 8
Weitere Befugnisse
Kapitel 1
Maßnahmen des Ausschusses
§ 176Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
Kapitel 2
Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde
§ 178aAuskunfts- und Vorlageverlangen
Teil 9
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
§ 179Rechtsschutz

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×