SaatV

Saatgutverordnung

Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten

Vom 21.1.1986

Neugefasst am 8.2.2006

Zuletzt geändert am 13.7.2022

§ 6

Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Saatgutes

1Die Anforderungen an den Feldbestand ergeben sich aus Anlage 2. 2Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3. 3Für Vorstufensaatgut gelten die Anforderungen für Basissaatgut entsprechend.