SaatV

Saatgutverordnung

Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten

Vom 21.1.1986

Neugefasst am 8.2.2006

Zuletzt geändert am 13.7.2022

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Saatgut landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffel und Rebe und für Saatgut von Gemüsearten.