Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
Vom 21.1.1986
Neugefasst am 8.2.2006
Zuletzt geändert am 13.7.2022
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Saatgut landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffel und Rebe und für Saatgut von Gemüsearten.