Vom 20.8.1985
Neugefasst am 16.7.2004
Zuletzt geändert am 20.12.2022
1Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. 2Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.