SaatG

Saatgutverkehrsgesetz

Vom 20.8.1985

Neugefasst am 16.7.2004

Zuletzt geändert am 20.12.2022

§ 29

Geschlossene Anbaugebiete

Die Länder können geschlossene Anbaugebiete für die Erzeugung von Saatgut errichten.