SaatAufzV

Saatgutaufzeichnungsverordnung

Vom 21.1.1986 (BGBl. I S. 214)

Zuletzt geändert am 28.9.2021 (BGBl. I S. 4595)

§ 3

(weggefallen)

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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