Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
Vom 31.8.1991
Zuletzt geändert am 5.2.2019
In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages beruhe.