Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
Vom 31.8.1991
Zuletzt geändert am 5.2.2019
Für kommerziell tätige Beteiligungsunternehmen dürfen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio keine Haftung übernehmen.