Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Vom
25.6.2021
Zuletzt geändert am
2.12.2024
§ 15
Kontrahierungszwang
Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des Reisesicherungsfonds.