RSAV

Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung

Vom 3.1.1994 (BGBl. I S. 55)

Zuletzt geändert am 22.3.2024 (BGBl. I S. Nr. 101)

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
§ 7Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
§ 11Zuweisungen für das Krankengeld
Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
§ 23Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
Abschnitt 6
Übergangsregelung
§ 27Übergangsregelung

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